Es wurde viel gebaut zu DDR-Zeiten, was nicht erfasst wurde und auch in den ersten Jahren nach der Wiedervereinigung wurde manches errichtet, wofür eine Genehmigung fehlte. So haben viele Gemeinden und Städte Vorhaben, die erst später dann als Bestandsschutz nachträglich genehmigt wurden. Problematisch wird dies immer dann, wenn umweltrechtliche oder sicherheitsrelevante Bereiche berührt werden. Eine Einrichtung im Großbeerener Ortsteil Heinersdorf erhitzt gerade die Gemüter. Nach bestätigten Informationen befindet sich auf dem ehemaligen Gutshofgelände in Heinersdorf eine Tankstelle bzw. eine Möglichkeit Fahrzeuge zu betanken. Tankstellen müssen immer so sicher gebaut werden, dass kein Kraftstoff in das Erdreich und/ oder in das Grundwasser gelangen kann. Besorgte Bürger fragten erst bei der Gemeindeverwaltung nach. Dort stellte man klar, dass es keine Genehmigung für eine Tankstelle gibt. Daraufhin fragte der Ortsbeirat, um den Ortsvorsteher Ralf Justawitz, beim CDU-Kreistagsabgeordneten Dirk Steinhausen nach, der eine Anfrage an die Kreisverwaltung stellte.
Hierauf antworte die Kreisverwaltung: „Für die Tankstelle liegt keine Baugenehmigung vor. Auch aus diesem Grund war diese Tankstelle 2010/11, als Bestandteil des Betriebes, Gegenstand eines ordnungsbehördlichen Verfahrens der unteren Bauaufsichtsbehörde, welches jedoch eingestellt wurde. Es war also von Bestandsschutz auszugehen.“
Darauf reagierte Dirk Steinhausen bereits im letzten Kreistag mit Erstaunen: „Die Kreisverwaltung hat den Inhaber gefragt, der sagte es ist `ne alte Tankstelle, damit stellte man die Sache ein. Da hat man sich das zu einfach gemacht.“
Bei dieser Anlage handelt es sich nicht um die alte Tankstelle der ehemaligen landwirtschaftlichen Nutzung, die an einer anderen Stelle verortet war. Es ist durch verschiedene Aussagen belegt, dass die Anlage erst nach 1989 errichtet wurde. „Bereits mit geringem Aufwand, im Internet durch zugängliche Luftaufnahmen, kann man erkennen, dass zwischen der alten und der neuen Anlage knapp 100 Meter sind. Dann kann man wohl nicht mehr von Bestandsschutz reden, weil das kein „Altbestand“ mehr ist. Das ist ein Armutszeugnis, wenn so die Kontrolle aussieht. Die Bürger in Heinersdorf können wohl zu Recht erwarten, dass die Kreisverwaltung das ordnungsbehördliche Verfahren wieder einsetzt, und dass die untere Bauaufsicht endlich ihren Job macht“, erläutert Steinhausen.
https://www.dirk-steinhausen.de/wp-content/uploads/2016/10/Antwort_Heinersdorf_Tankstelle.pdf