Bisher durfte der Bürgermeister als Hauptverwaltungsbeamter entscheiden, wen er als Bibliothekarin einstellte. Jetzt darf die Gemeindevetretung mitbestimmen.

Großbeeren Die Großbeerener Gemeindevertretung (GV) will in der Verwaltung noch mehr mitbestimmen. Vor allem bei Personalangelegenheiten. Was einst Bürgermeister Tobias Borstel als Hauptverwaltungsbeamter (HBV) allein entscheiden durfte, nämlich Verwaltungsmitarbeiter bis zu der Besoldungsgruppe A 9 (z. B. Bibliothekarin) einzustellen oder zu entlassen, dabei will die Gemeindevertretung nun mitreden.

Gemeindevertreter Dirk Steinhausen (WfG): „Grundsätzlich muss jede Gemeinde eine Hauptsatzung haben. In den letzten zwei Jahren hat die Gemeindeverwaltung verschiedene Versionen der Hauptsatzung bei der zuständigen Rechtsaufsicht (Kommunalaufsicht) eingereicht. Zuletzt hat die Landrätin, in ihrer Funktion als Leiterin der Kommunalaufsicht Ende September 2019 die Rechtmäßigkeit der Hauptsatzung bezweifelt. Dies betraf sowohl den Hauptsatzungsentwurf von Ende 2018 als auch die Hauptsatzung vom Juli 2016.

den ganzen Artikel lesen Sie hier:

https://www.maz-online.de/Lokales/Teltow-Flaeming/Grossbeeren/Gemeindevertretung-beschliesst-Neufassung-der-Hauptsatzung

Rufen Sie mich an