Großbeeren. Der Staat hilft Alleinerziehenden mit dem Unterhaltsvorschuss. Doch anders als gedacht, holt er sich das Geld oft nicht zurück.
Die Folge: Ein massiver Verlust von Steuergeldern. Für plötzlich Alleinerziehende ist der Unterhaltsvorschuss ein Segen. Die Idee: Schnelle, unbürokratische Hilfe. Das Jugendamt zahlt erst mal und holt sich das Geld dann zumeist vom Vater bzw. vom Unterhaltspflichtigen zurück. Leider sieht die Realität anders aus. Nur ein Viertel aller Unterhaltspflichtigen, zu 90 Prozent Väter, zahlt regelmäßig Unterhalt in voller Höhe. Ein weiteres Viertel zahlt unregelmäßig oder zu wenig – und die Hälfte gar nicht. Manche können nicht, andere wollen nicht. Letztere aufzuspüren und gegebenenfalls den Rechtsweg zu gehen, ist Aufgabe der Kommunen. So hat der Kreistagsabgeordnete Dirk Steinhausen nachgefragt, wie sich die Situation im Landkreis Teltow-Fläming verhält.
Am 01.07.2017 trat das neue Unterhaltsvorschussgesetz in Kraft, wonach Unterhaltsvorschuss bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt werden kann. Die Finanzierung der Unterhaltsvorschusszahlungen teilen sich die jeweiligen Länder (60%) und der Bund (40%). Laut Aussage der Kreisverwaltung Teltow-Fläming ist mit der Einführung des Gesetzes die Zahl der bewilligten Anträge bis zum 31.12.2017 um 681 Fälle auf 5.614 gestiegen. Ab 01.01.2018 waren aufgrund der neuen gesetzlichen Voraussetzungen weitere 1.510 Fälle zu verzeichnen, sodass zum 31.08.2018 insgesamt 7.124 Fälle erfasst wurden. Im Jahr 2018 sind im Land Brandenburg 4.892.288 Euro (Stand 31.08.2018) Unterhaltsvorschüsse ausgezahlt worden, aber nur 507.517 Euro
(Stand 31.08.2018) Rückforderungen wurden verbucht.
In den letzten Jahren sind die Anzahl der Festsetzungen von 140 auf 29 gesunken, bei gleicher Anzahl von Klagen (8 Stück) und einer ebenfalls sinkenden Anzahl von Mahnbescheiden (26 Stück).
Die Rückholquote betrug im Jahr 2017 nur 19,09 % im Land Brandenburg.
In Teltow-Fläming ist sie etwas besser, immerhin noch bei 28,38 %. Auch wenn die Kreisverwaltung zukünftig davon ausgeht, dass die Rückholquote steigen soll, glaubt der Kreistagsabgeordnete
Dirk Steinhausen, dass da mehr Möglichkeiten sind, sich das Steuergeld zurückzuholen.
„Das Forderungsmanagement von öffentlichen Verwaltungen, insbesondere bei uns in Teltow-Fläming, ist insgesamt nicht mehr zukunftsfähig. Wenn ich mir zum Beispiel so genannte Titel zur Zahlungsaufforderung besorge, sind die 30 Jahre vollstreckbar. Es muss dann Schuldnern klar sein, dass der Staat sich das Geld auch Jahrzehnte später noch zurückholt,“ so Steinhausen. „Ein Verlust von Steuergeldern, der in dieser Höhe nicht sein muss. Ein Segen, dass es so etwas gibt, eine Schande, dass damit Kosten auf die Allgemeinheit abgewälzt werden.“ red/jr